Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zum Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief oder E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach § 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt ab 12 bis 9 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 8 bis 5 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 4 bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

Siehe auch AGB